Aktuell vom 23.12.2020: Update der Förderbedingungen (IB.SH)

Es gibt folgende aktuelle, wesentliche Änderungen im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds, IB.SH Härtefallfonds Mittelstand und MBG Härtefallfonds Mittelstand.

1. Verlängerung der Förderprogramme
Da die Corona-Pandemie weiter andauert, werden die Förderprogramme IB.SH Mittelstandssicherungsfonds, IB.SH Härtefallfonds Mittelstand und MBG Härtefallfonds Mittelstand bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Anträge können ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Auch das Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein (Aufstockung des Fördervolumens auf 25 Mio. Euro) und das Sonder-Darlehensprogramm gemeinnützige Organisationen S-H werden bis 30. Juni 2021 verlängert.

2. Ausweitung des Förderzwecks im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
Im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds können Anträge zur Finanzierung von Liquiditätsengpässen gestellt werden, die aufgrund negativer Folgewirkungen der Corona-Krise vom 29. Februar 2020 bis 30. Juni 2021 entstehen.

3. Anpassung der Förderbedingungen im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand

  • Das Fördervolumen wird um 15 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro erhöht.
  • Der Mindestdarlehensbetrag wird auf 15.000 Euro (vorher 100.000 Euro) reduziert.
  • Die 10%-ige Hausbankbeteiligung für Förderdarlehen von 15.000 bis 50.000 Euro kann unabhängig der Laufzeitstruktur des Förderdarlehens erfolgen (z. B. kurzfristige Betriebsmittelkredite).
  • Das antragstellende Unternehmen muss einen Umsatzausfall im 1. Halbjahr 2021 (zu erwartende Umsätze unter Berücksichtigung der Corona-Krise) von mind. 50 % im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 oder einen Umsatzausfall von mind. 50 % im 2. Halbjahr 2020 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2019 aufweisen. Sollte der jeweilige Vergleichszeitraum (1. Halbjahr 2019 oder 2. Halbjahr 2019) bei bestehenden Unternehmen in Einzelfällen nicht sinnvoll anwendbar sein, ist hilfsweise ein sinnvoller 6-monatiger Vergleichszeitraum vor Eintreten der Corona-Krise zu nutzen. Der zu erwartende Umsatzausfall wird im Rahmen der Antragstellung durch die Hausbank als plausibel eingeschätzt (Hausbankbestätigung); ggf. bindet sie zu diesem Zwecke Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein.
  • Bei Start-up-Unternehmen und Existenzgründungen (Gründung vor dem 1. April 2020), die in 2019 bzw. 2020 noch keine Ist-Umsätze erzielt haben, sind zur Ermittlung des Umsatzausfalls die ursprünglich plausibilisierten Planumsätze für das 1. Halbjahr 2021 mit den aktuell zu erwartenden Umsätzen des 1. Halbjahrs 2021 zu vergleichen. Der zu erwartende Umsatzausfall wird im Rahmen der Antragstellung durch die Hausbank als plausibel eingeschätzt (Hausbankbestätigung); ggf. bindet sie zu diesem Zwecke Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein.
  • Zweitanträge im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand sind möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden und auch unter Berücksichtigung eines etwaigen Erstantrages nicht mehr als max. 25 % des Jahresumsatzes des Jahres 2019 durch die Förderdarlehen des IB.SH Härtefallfonds Mittelstand finanziert werden.

Die Regelungen zum Umsatzausfall gelten auch für den MBG Härtefallfonds Mittelstand, der in diesem Zusammenhang auf insgesamt 20 Mio. Euro ausgeweitet wird.

Alle weiteren Bedingungen des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds, IB.SH Härtefallfonds Mittelstand und MBG Härtefallfonds Mittelstand bleiben bestehen und sind auf den Websites der IB.SH und der MBG nachzulesen.

Anträge für die Überbrückungshilfe II / Antrag auf Novemberhilfe

Die Bundesregierung hat am 12.11.2020 weitere Informationen zur sog. Novemberhilfe für die Wirtschaft veröffentlicht.
Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Die Antragstellung startet in der letzten Novemberwoche 2020 (voraussichtlich am 25. November 2020).
  • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  • Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
  • Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer.

Soforthilfe-Kultur II gestartet - Antragsschluss 30.11.2020

Nach dem bisherigen Programm Soforthilfe-Kultur I hat die Landesregierung eine weitere Phase der Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten mit dem Programm Soforthilfe-Kultur II gestartet. Im Schwerpunkt geht es um eine Vermeidung von Liquiditätsengpässen. Antragsschluss für die Soforthilfe-Kultur II ist der 30. November 2020.

Die entsprechende Richtlinie zur Gewährung von Soforthilfen für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen im Land Schleswig-Holstein (Soforthilfe Kultur II) finden Sie unter: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Kultur/Richtlinie_Soforthilfe_II.html

 

Informationen der IB.SH zur Unterstützung der Unternehmen

Einen Überblick über die wesentlichen Corona-Förderprogramme finden Sie auf der Internetseite der IB.SH.

13.07.2020: Landesregierung & IB.SH haben Härtefallfonds Mittelstand eingerichtet

Die Landesregierung hat in enger Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) den Härtefallfonds Mittelstand konzipiert. Am 13.07.2020 starten daher zwei neue Förderprogramme zur Bewältigung der Corona-Krise:

  • 65 Mio. Euro: IB.SH Härtefallfonds Mittelstand (Darlehensprogramm)
  • 15 Mio. Euro: MBG Härtefallfonds Mittelstand (Beteiligungsprogramm)

Gemeinsam mit Hausbanken und unter ggf. Einbindung von Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern sollen betroffene haupterwerbliche Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätten in Schleswig-Holstein mit Förderdarlehen oder stillen Beteiligungen unterstützt werden. Wichtige Voraussetzung ist, dass in den Monaten Juli bis Dezember 2020 ein Umsatzausfall von mind. 50 % zu erwarten ist. Dabei sollen durch die Corona-Krise bedingte, im Zuge von erwarteten Umsatzausfällen zusätzliche Liquiditätsengpässe/Betriebsmittelbedarfe, die nicht durch bereits gewährte oder beantragte bzw. bewilligte Fördermittel gedeckt sind, finanziert werden:

IB.SH Härtefallfonds Mittelstand

  • Verwendungszweck: Durch die Corona-Krise bedingte, im Zuge von erwarteten Umsatzausfällen zusätzliche Liquiditätsengpässe/Betriebsmittelbedarfe, die nicht durch bereits gewährte oder beantragte bzw. bewilligte Fördermittel gedeckt sind oder werden
  • Darlehensbeträge: mind. 100.000 Euro bis max. 750.000 Euro
  • Laufzeit Darlehen: 5 Jahre mit optionaler Anschlussfinanzierung über weitere 7 Jahre (insgesamt damit 12 Jahre)
  • Zinssatz: 5 Jahre zinslos. Die Anschlussfinanzierung erfolgt zu dann gültigen Konditionen in 5 Jahren
  • Tilgungsfreijahre: 2 Jahre
  • Tilgung: monatliche Rückführung mit einem 10 jährigen Tilgungsprofil
  • Antragsteller:
    • alle haupterwerblichen Unternehmen (keine Beschränkung auf KMU) mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein (jedoch keine ausländischen Antragsteller), die in den Geltungsbereich der Allgemeinen De-minimis Verordnung fallen
    • keine Unternehmen in Schwierigkeiten am 31.12.2019
    • Das Unternehmen muss spätestens am 01.04.2020 gegründet worden sein.
    • keine mehrheitlich öffentliche Trägerschaft
    • keine gemeinnützigen Organisationen (separates Darlehensförderprogramm in Entwicklung)
    • keine Privatpersonen, auch nicht private Vermieter, jedoch natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung (Haupterwerb)
    • Rechtlich eigenständige Betriebsstätten/Betreibergesellschaften in Schleswig-Holstein sind getrennt voneinander antragsberechtigt (jedoch sind Unternehmensverbünde im Sinne des EU-Beihilferechts zu beachten).
    • keine Rechtsformbeschränkung
  • Bedürftigkeit / Härtefallvoraussetzung:
    • Das antragstellende Unternehmen muss einen Umsatzausfall in den Monaten Juli bis Dezember in 2020 (zu erwartende oder realisierte* Ist-Umsätze unter Berücksichtigung der Corona-Krise) von mind. 50 % im Vergleich zu den Monaten Juli bis Dezember in 2019 aufweisen. Der zu erwartende Umsatzausfall wird im Rahmen der Antragstellung durch die Hausbank als plausibel eingeschätzt (Hausbankbestätigung); ggf. bindet sie zu diesem Zwecke Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ein.
  • Laufzeitkonforme Hausbankbeteiligung über zusätzlich 10 % (Basis ist das Förderdarlehen der IB.SH) müssen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Darlehensbetrag des Förderdarlehens beträgt max. 25 % des in schleswig-holsteinischen Betriebsstätten in 2019 erzielten Jahresumsatzes.


Die Bedingungen und das Antragsverfahren im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand haben wir auf Grundlage des bereits etablierten Verfahrens des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds gestaltet. Die Antragstellung erfolgt daher wie bisher nur über die Hausbank.

Die Antragstellung im MBG Härtefallfonds Mittelstand erfolgt durch Kunden und/oder Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer direkt bei der MBG. Die spezifischen ergänzenden Eckdaten für stille Beteiligungen stellen sich wie folgt dar:

MBG Härtefallfonds Mittelstand

  • Antragsteller: alle haupterwerblichen Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein (keine Beschränkung auf KMU) mit grundsätzlich intaktem Geschäftsmodell (Handelsgewerbe muss als Grundvoraussetzung einer typisch stillen Beteiligung vorliegen und kein Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Beteiligungsart: Typisch stille Beteiligung
  • Beteiligungshöhen: max. 750.000 Euro (ggf. abhängig von verfügbaren Beihilfebeträgen); i.d.R. ab 100.000 Euro
  • Verwendungszweck: alle bilanzstärkenden Maßnahmen, vor allem zur Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalausstattung und zur Liquiditätssicherung. Förderfähig sind u. a. alle laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel).
  • Konditionen: i.d.R. Festvergütung 3 % p.a.+ gewinnabhängige Komponente 1 % p.a.
  • Laufzeit: mindestens 5 Jahre (Ausgestaltung 5+5 oder 10 Jahre endfällig)
  • Beihilferecht: De-minimis-Beihilfen i. V. m. EU-Referenzzinssatzmethodik; alternativ: Kleinbeihilferegelung

Alle notwendigen Informationen und Unterlagen (inkl. Antragsunterlagen einschließlich Anlagen, FAQ, Hilfen zum Thema Beihilfe) sind auf der Website der IB.SH zum Download bereit gestellt. Informationen zum MBG Härtefallfonds Mittelstand finden Sie auf der Website der MBG.

Finanzielle Hilfen

Erster Schritt: Ziel ist, die Liquidität des Unternehmens zu sichern. 

Verschaffen Sie sich einen Überblick über laufenden Kosten, offene Forderungen und Rücklagen, prüfen Sie akribisch, welche eigenen Kosten Sie senken können:

  • Welche geplanten Ausgaben können nach hinten verschoben werden?
  • Lassen sich Lieferanten ggf. auf Teilzahlungen ein?
  • Kann die Miete – natürlich nach Absprache mit dem Vermieter – nur teilweise gezahlt oder ggf. ausgesetzt werden?
  • Kommen die steuerlichen Hilfen wie z. B. die Stundung von Steuerzahlungen, Anpassungen von Vorauszahlungen sowie Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen in Betracht?
  • Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Hausbank, um Tilgungen zu stunden oder neue Kredite unter Einbindung der aktuellen Hilfsprogramme abzuschließen
  • Ist Kurzarbeit eine Alternative?
     

Zweiter Schritt: Möglichkeiten finanzieller Unterstützung prüfen.

Nachstehend eine Übersicht der aktuellen Hilfsprogramme des Staates, des Landes, der Banken und Krankenkassen. Die Maßnahmen setzen alles daran, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie durch die Krise kommen und Arbeitsplätze geschützt werden.

Beantragung von Kurzarbeit

Gibt es aufgrund der Corona-Krise in dem Unternehmen nicht mehr genug Arbeit zu tun, kann Kurzarbeit beantragt werden. Bislang ging das nur, wenn ein Drittel der Mitarbeiter nichts mehr zu tun hatte. Nun reichen bereits 10 % für den staatlichen Zuschuss. Der Vorteil: Die Mitarbeiter können gehalten und Lohnkosten eingespart werden. Denn für den Verdienstausfall bei reduzierter Arbeitskraft springt der Staat ein. Für die Arbeitszeit werden die Mitarbeiter vom Staat mit 60 % des pauschalierten Nettolohns entschädigt – 67 %, wenn er ein oder mehrere Kinder hat. Die Arbeitszeit kann bis auf null Stunden heruntergefahren werden.

Wenn Sie Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen möchten, können Sie dies im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit tun. Loggen Sie sich im Bereich eServices über einen von der zuständigen Agentur für Arbeit betreuten Account an – dafür können Sie auch Ihre JOBBÖRSE-Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) verwenden.

Sollten Sie keinen Onlinezugang haben oder Fragen zum Anzeige- und Antragsverfahren haben, können Sie sich telefonisch an die Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 (gebührenfrei) wenden. Angesichts des erheblichen Anrufaufkommens können Sie auch eine E-Mail an die Bundesagentur für Arbeit Heide senden: Heide.arbeitgeberarbeitsagenturde. Die Beantragung muss jeweils bis zum 30. des laufenden Monats erfolgen!

https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/

Link: Weitergehende Informationen der Bundesagentur für Arbeit

 

Grundsicherung für Solo-Selbstständige

Solo-Selbstständige, deren Einkommen trotz Aufträge nicht zum Leben reicht, können bei der Agentur für Arbeit Grundsicherung beantragen – auch bekannt als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV. Bisher hatte der Personenkreis keinen Anspruch. Dafür sind seitens der Bundesregierung 1,2 Mio Euro zusätzlich bereitgestellt worden. Die Höhe wird individuell berechnet und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Näheres dazu finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Jobcenter Heide.
Servicenummer: 0481 98980
E-Mail: Jobcenter-Dithmarschenjobcenter-gede

Staatliche Lohnfortzahlungen bei angeordneter Quarantäne

Sollten Mitarbeiter-/innen durch eine behördlich angeordnete Quarantäne ausfallen, besteht ein Entschädigungsanspruch. Dieser gilt auch für Selbstständige und freiberuflich Tätige. Arbeitgeber beantragen die Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz beim

Landesamt für soziale Dienste:

Telefon: 04321 913-5
E-Mail: post.nmslasd.landshde

Weiterführende Informationen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/Aufgaben/Infektionsschutzgesetz/Infektionsschutzgesetz.htm

Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Zur Entlastung der Unternehmen wurden steuerliche Erleichterungen umgesetzt, dazu gehören zum Beispiel:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
  • die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden können Arbeitgeber voll vom Staat erstatten lassen (vorher nur zu 50 %)

Ausführlicher Artikel:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

Um die Hilfsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Finanzamt Heide
Telefon: 0481 421550
E-Mail: poststelle@fa-rendsburg.landsh.de

Maßnahmen, die das Finanzministerium des Landes im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen- Körperschaft- und Gewerbesteuern ergreift, sind ausführlich auf der Seite der IHK gelistet.

Die Übersicht sowie das Antragsformular finden Sie hier: https://www.ihk-schleswig-holstein.de/news/startseite-old/coronavirus/finanzierungshilfen-4729362#titleInText2

Hilfen für Künstler und Kreative

Um Kultureinrichtungen und -orte zu halten und die Existenzen jener zu sichern, die mit Kunst und Kultur ihren Lebensunterhalt verdienen, arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck an Lösungen und Fördermaßnahmen. Auf der Seite der Bundesregierung wurden alle aktuellen Förderprogramme, die auch Angestellte und Solo-Selbstständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in Anspruch nehmen können zusammengefasst:

Weiterführende Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438?view=renderNewsletterHtml

Günstige Kredite zur Liquiditätshilfe

Sofern zur Überbrückung Liquiditätshilfen notwendig sind, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung zügig ermöglichen. Die Maßnahmen richten sich branchenübergreifend an alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freien Berufe. Anfragen zum Finanzierungsvorhaben können online gestellt werden unter:

Weiterführende Informationen:
https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/

KfW-Kredite für Investitionen und Betriebsmittel

Gründende, Unternehmensnachfolger, Freiberufler und Unternehmen erhalten mit leichtem Zugang Kredite für Investitionen und Betriebsmittel, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage.

Kredithöhe und Auszahlung:

  • bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe, maximal
    • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
    • das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
    • den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
    • 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
  • bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel
  • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
  • Der Kredit ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufbar

Weiterführende Informationen:

Gründende, Unternehmensnachfolger, Freiberufler und Unternehmen erhalten mit leichtem Zugang Kredite für Investitionen und Betriebsmittel, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage.

Kredithöhe und Auszahlung:

  • bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe, maximal
    • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
    • das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
    • den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
    • 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
  • bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel
  • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
  • Der Kredit ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufbar.

Weiterführende Informationen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gründen-Nachfolgen/Förderprodukte/ERP-Gründerkredit-Universell-(073_074_075_076)/

Weitere Links

Brancheninformationen

Die Branchen- und Berufsverbände stellen sehr umfangreiche Informationen für Ihre Berufsgruppen zusammen. Finden Sie hier die für Sie passenden Informationen über die jeweiligen Webseiten.

Hotellerie und Gastronomie

Der Bundesverband DEHOGA hat eine eigene Corona-Webseite erstellt, auf der alle wichtigen Informationen für Hotel- und Gastronomiebetrieben zusammengestellt sind. Diese Informationen sind auch für Nicht-Mitglieder einsehbar. Informieren Sie sich unter www.dehoga-corona.de.

Sie haben einen Hotel- oder Gastronomiebetrieb in Schleswig-Holstein und sind Mitglied im Branchenverband DEHOGA? Dann nutzen Sie die Informationen, die der Landesverband seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt: www.dehoga-sh.de

 

 

 

Tourismus

Der Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V. (TVSH) gibt über die Webseite www.tvsh.de/ Informationen zu den Auswirkungen der Coronakrise für die Tourismus-Branche in SH, für Gäste und welche finanziellen Unterstützungen es gibt.

Kontakt
Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V.
Wall 55, 24103 Kiel

Telefon: 0431 560105-0
E-Mail: infotvshde

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat speziell für die Tourismus-Branche häufige Fragen und Antworten zusammengestellt. Lesen Sie hier mehr:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/tourismus.html

 

Taxi- und Mietwagengewerbe

Der Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e. V. hat ebenfalls auf die Website Informationen gestellt: www.lvsh-taxi-mietwagen.de/start.html

Freizeit- und Sportbetriebe

Der Landessportverband Schleswig-Holstein hat Informationen auf der Website bereitgestellt:
https://www.lsv-sh.de/corona/

Alle weiteren Fragen können an coronalsv-shde gestellt werden.

Der Pferdesportverband Schleswig-Holstein e.V. informiert unter:
pferdesportverband-sh.de/

Einzelhandel

Der Handelsverband Nord ist der Interessensverband der Einzelhandelsbranche in SH, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Detaillierte Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Website. Diese sind auch für Nicht-Mitglieder zugänglich:
https://hvnord.de/leistungen/informationen-zum-corona-virus/

Baugewerbe, Baustoffhändler, Bauindustrie

Den Baugewerbeverband Schleswig-Holstein erreichen Sie über folgende Website: www.bau-sh.de/

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. informiert über: www.bauindustrie.de/themen/informationen-corona/

Der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhändler e. V.: www.bdb-bfh.de/meldungen.html

Immobilien- und Wohnungswirtschaft

Automobilindustrie

Der Verband der Automobilindustrie hat Branchen-Informationen zusammengestellt: https://www.vda.de/de/themen/automobilindustrie-und-maerkte.html

Handwerk

Die Handwerkskammer Flensburg hat umfangreiche Informationen und Hinweise zum Coronavirus zusammengestellt:
www.hwk-flensburg.de/artikel/informationen-und-hinweise-zum-coronavirus-covid-19-11,0,243.html

Die Kreishandwerkerschaft Heide erreichen Sie unter 0481 683732-0 oder voigthandwerk-in-dithmarschende.

Gesundheitswesen

Physiotherapie
Aktuell gibt es keine allgemeine Schließverfügungen für Physiotherapie-Praxen in Norddeutschland. Gemäß der Allgemeinverfügungen des Landes Schleswig-Holstein vom 18.03.2020 kann die Arbeit auf der Grundlage ärztlicher Verordnungen fortgeführt werden. Der „Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.“ hat alle wesentlichen Informationen für diese Branche bereitgestellt: Hier werden Fragen zum Praxisbetrieb, der Wirtschaftlichkeit, Hygiene und Abrechnungsregelungen beantwortet und weiterführende Materialien zur Finanzhilfe, Patienten- und Mitarbeitermanagement zur Verfügung gestellt: www.physio-deutschland.de/fachkreise/coronavirus.html

Ergotherapeuten
Der „Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE)“ informiert auch Nicht-Mitglieder auf seiner Website über Neuigkeiten, Sonderregelungen, Videotherapie etc.: https://dve.info/infothek/corona

Pflegefachkräfte
Zur Unterstützung und Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung hat der „Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe“ hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt sowie häufig gestellte Fragen beantwortet: https://www.dbfk.de/de/themen/Covid-Pandemie.php

Logopädie
Fragen zu Lohnfortzahlungen, Kurzarbeit, Mietverträgen sowie viele weitere werden auf der Website des „Deutschen Bundesverband für Logopädie e. V.“ beantwortet. Darüber hinaus hat der Verband eine Liste mit Dienstleistern und Plattformen bereitgestellt, mit denen Videosprechstunden umgesetzt werden können: https://www.dbl-ev.de/

Künstler

Praxistipps und Hilfestellungen finden Sie auf den Seiten der Berufsverbände: 

Weiterführende Informationsdienste, Netzwerke und Beratungsangebote 

Ansprechpartner

Martin Eckhard

Telefon: +49 (0) 481 123703-13
Mobil: +49 (0) 178 5359628
E-Mail: martin.eckhardregion-heidede

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