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Zuschüsse aus dem Klimaschutzprogramm des Landes für Bürgerinnen und Bürger

Ziel des aktuellen Klimaschutzförderprogramms "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" ist es, die Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Klimaschutzbemühungen zu unterstützen. Sie sollen möglichst unkompliziert einen Zuschuss vom Land erhalten können, wenn sie selbst eine Investition in den Klimaschutz tätigen. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Fördergegenstand ausgeübt wird.

Förderfähig im Sinne der Richtlinie sind

  • der Erwerb von Lastenfahrrädern,
  • Stromspeichern,
  • Photovoltaik-Balkonanlagen,
  • Solarthermieanlagen und Regenwasserzisternen,
  • die Errichtung eines Ladepunktes für Elektrofahrzeuge (Wallbox),
  • eines Fernwärmeanschlusses
  • sowie eines Gründaches
  • und die Installation einer nichtfossilen Heizungsanlage.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung von maximal 75 % gewährt, wobei sich die Höhe je nach Fördergegenstand unterscheidet. Die Anträge sind ausschließlich online beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) zu stellen. Ob der Antrag bewilligt wird, entscheidet das LLUR nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Online-Anträge sowie weitere Informationen zur Richtlinie sind unter www.schleswig-holstein.de/klimaschutz zu finden.

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