Fördermittelmanagement und -beratung

Die Förderprogramme von Bund und Ländern sowie der Europäischen Union für Kommunen, Unternehmen, Vereine und Verbände sind vielfältig. Die richtigen zu finden erfordert Erfahrung und spezielle Kenntnisse über Antragsverfahren und Abwicklung. Angesichts der steigenden Bedeutung von Fördermitteln für Kommunen und Unternehmen betreiben die Entwicklungsagenturen „Region Heide“ und „Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg“ seit 03/2016 eine gemeinsame Beratungsstelle zum „Fördermittelmanagement“.

Die seither eingeworbenen Fördermittel von rd. 33 Mio. € sprechen eindeutig für den Erfolg dieser überregionalen Kooperation. Daher wurde die Beratungsstelle im November 2018 um eine zusätzliche Stelle erweitert.

Informationen über Förderprogramme erhalten

  • die Mitgliedskommunen der beiden Agenturen
  • Unternehmen (in den Regionen Heide und Rendsburg)
  • Vereine und Verbände (in den Regionen Heide und Rendsburg)


Sollten Sie sich als Privatperson über mögliche Fördermittel informieren wollen, steht Ihnen die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter diesem Link zur Verfügung: Förderdatenbank

Ein Auszug der Fördermittelgeber für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für Kommunen

Landesprogramm Wirtschaft (LPW) - Einzelbetriebliche Investitionsförderung*

aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bzw. des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit nachweislich überregionalem Absatz.

Was wird gefördert?

Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, sowie Investitionen zum Erwerb von unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre (drohende Stilllegung).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die förderfähigen Investitionskosten müssen bei allen Vorhaben mindestens 250.000 Euro betragen. Verbunden mit der Förderung ist die Schaffung und/oder Sicherung sozialversicherungspflichtiger Vollzeitdauerarbeitsplätze (DAP). Es müssen mindestens zwei zusätzliche DAP entstehen.

Programmlaufzeit?

Förderrichtlinie bis mindestens 31. Dezember 2023

 

Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/einzelbetriebliche-investition-sh.html oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner.

*Die Angaben sind nur ein Auszug aus allen Bedingungen und sind somit nicht vollständig erläutert. Für ausführliche Informationen folgen Sie bitte dem angegebenen Link oder kontaktieren Sie uns.

Kommunalrichtlinie*

Ziel der Richtlinie ist es, Treibhausgaseinsparungen umzusetzen, die den kommunalen Geldbeutel schonen und Energieeffizienz mit sich bringen.

Wer wird gefördert?

Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind, Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen, gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen. Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte.

Was wird gefördert?

Verschiedenste strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen, vom Klimaschutzbeauftragten bis zum Bau von Mobilitätsstationen bietet die Richtlinie ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten.

Programmlaufzeit?

Förderrichtlinie gültig von 2022 bis 2027

 

Weitere Informationen unter:

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner.

*Die Angaben sind nur ein Auszug aus allen Bedingungen und sind somit nicht vollständig erläutert. Für ausführliche Informationen folgen Sie bitte dem angegebenen Link oder kontaktieren Sie uns.

Ansprechpartner/-in

Martin Eckhard

Fördermittelmanagement & Beratung

Telefon: +49 (0) 481 123703-13
Mobil: +49 (0) 178 5359628
E-Mail: martin.eckhardregion-heidede

Esther Beeg

Fördermittelmanagement

Telefon: +49 481 123 703-19
E-Mail: esther.beegregion-heidede

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