Fördermittelmanagement und -beratung
Die Förderprogramme von Bund und Ländern sowie der Europäischen Union für Kommunen, Unternehmen, Vereine und Verbände sind vielfältig. Die richtigen zu finden erfordert Erfahrung und spezielle Kenntnisse über Antragsverfahren und Abwicklung. Angesichts der steigenden Bedeutung von Fördermitteln für Kommunen und Unternehmen betreiben die Entwicklungsagenturen „Region Heide“ und „Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg“ seit 03/2016 eine gemeinsame Beratungsstelle zum „Fördermittelmanagement“.
Die seither eingeworbenen Fördermittel von rd. 33 Mio. € sprechen eindeutig für den Erfolg dieser überregionalen Kooperation. Daher wurde die Beratungsstelle im November 2018 um eine zusätzliche Stelle erweitert.
Informationen über Förderprogramme erhalten
- die Mitgliedskommunen der beiden Agenturen
- Unternehmen (in den Regionen Heide und Rendsburg)
- Vereine und Verbände (in den Regionen Heide und Rendsburg)
Sollten Sie sich als Privatperson über mögliche Fördermittel informieren wollen, steht Ihnen die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter diesem Link zur Verfügung: Förderdatenbank
Das Sternchen (*) in den nachfolgenden Überschriften kennzeichnet Zusatzinformationen zum betreffenden Bereich am Ende des Textes, sobald der gewünschte Bereich aufgeklappt wird.
Aktuelle Förderaufrufe
Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe (insbesondere Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Insbesondere Start-ups sowie andere KMUs werden zur Antragstellung ermutigt.
Was wird gefördert?
Das BMWK will mit dem Förderprogramm die Transformation des Energiesystems beschleunigen. Fördergegenstand sind projektbezogene Aktivitäten der Forschung und
Entwicklung sowie die Demonstration neuartiger technischer Lösungen.
Mission Energiesystem 2045: treibt mit Innovationen den Wandel zu einem klimaneutralen, effizienten und resilienten Energiesystem voran.
Mission Wärmewende 2045: beschleunigt den Wandel zur klimaneutralen und effizienten Wärme und Kälteversorgung.
Mission Stromwende 2045: schafft mit Innovationen eine sichere, klimaneutrale und bezahlbare Stromversorgung aus erneuerbaren Energien.
Mission Wasserstoff 2030: ebnet den Weg zur nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft durch neue Technologielösungen und Konzepte entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Mission Transfer: stärkt die Rolle der Energieforschung als Impulsgeber des Fortschritts in Wirtschaft und Gesellschaft – durch Transparenz, Partizipation und Praxisorientierung.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als Projektförderung und als nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Weitere Informationen unter:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/8-energieforschungsprogramm-zurangewandten- energieforschung.pdf?__blob=publicationFile&v=10
oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner.
*Die Angaben sind nur ein Auszug aus allen Bedingungen und sind somit nicht vollständig erläutert. Für ausführliche Informationen folgen Sie bitte dem angegebenen Link oder kontaktieren Sie uns.
Wer wird gefördert?
Sowohl Privatpersonen und Unternehmen sowie die öffentliche Verwaltung, Vertreter privater lokaler Wirtschaftsinteressen, sozialer lokaler Interessen und Forschungseinrichtungen sind antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Es werden grundsätzlich vielfältige Maßnahmen gefördert zu den Zukunftsthemen Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Daseinsvorsorge und Lebensqualität sowie regionale
Wertschöpfung. Es muss eine kurze, eindeutige Beschreibung der geplanten Maßnahme eingereicht werden. In der Beschreibung muss eindeutig dargestellt werden, was Gegenstand der Förderung ist. Der Vorstand der AktivRegion entscheidet über die Annahme des Vorschlages. Es wird ebenfalls positiv bewertet, wenn das Projekt weitere Ziele der Kernthemen von „Echt Dithmarschen“ erfüllt. Dazu zählen z. B. Stärkung der Ortskerne, Aufbau von Bildungsnetzen, Standortmarketing, usw. (ausführliche Details entnehmen Sie bitte dem Link)
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als Projektförderung und als nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt. Beim Aktiv Region Grundbudget können das ganze Jahr über Anträge gestellt werden. Der Vorstand trifft sich einmal im Quartal und bewertet die eingereichten Projekte nach einem Projektbewertungsbogen. Die Fördersumme kann 60-80% der Nettokosten betragen.
Diese Richtlinie wiederholt sich, mit Ausnahmen, jährlich.
Weitere Informationen unter:
https://www.aktivregion-dithmarschen.de/projekt-starten
oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner.
*Die Angaben sind nur ein Auszug aus allen Bedingungen und sind somit nicht vollständig erläutert. Für ausführliche Informationen folgen Sie bitte dem angegebenen Link oder kontaktieren Sie uns.
Projektförderung: Umweltentlastung – Innovation - Modellcharakter
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wobei im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden (Mittelstandspriorität). Der Bewilligungsempfänger muss über die für die Projektdurchführung erforderlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten verfügen.
Was wird gefördert?
Relevant sind die Bereiche Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation sowie Natur- und Kulturgüterschutz. Hierfür gibt es 10 Förderthemen plus eine themenoffene Förderung. Im Fokus stehen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es sind Einzel- und Kooperationsprojekte möglich. Neben Vorhaben in Deutschland fördert die DBU in begrenztem Umfang auch internationale Projekte.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Zuschuss kann als Projektförderung in Form einer Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden. Die Förderung erfolgt in der Regel auf Basis der gesamten Projektkosten unter Gewährung eines pauschalen Gemeinkostenzuschlags (Förderung auf Kostenbasis). Der Fördermittelempfänger hat grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Weitere Informationen unter:
https://www.dbu.de/foerderung/projektfoerderung/
oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner.
*Die Angaben sind nur ein Auszug aus allen Bedingungen und sind somit nicht vollständig erläutert. Für ausführliche Informationen folgen Sie bitte dem angegebenen Link oder kontaktieren Sie uns.
WTSH - Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, deren letzter qualifizierender Hochschulabschluss (mindestens erforderlich: Bachelor-Abschluss) maximal zehn Jahre zurückliegt. Studierende sowie Einzelpersonen mit abgeschlossener Ausbildung können als Teil eines Gründungsteams gefördert werden. Das Gründungsstipendium fördert Einzelpersonen und Teams mit bis zu drei geförderten Personen.
Was wird gefördert?
Gründungsinteressierte, die während ihres Studiums, ihrer Forschungsarbeit oder in anderen Umgebungen eine innovative, vorzugsweise technologieorientierte, wissensintensive oder nachhaltige Geschäftsidee entwickelt haben, sollen mit Hilfe des Stipendiums die Möglichkeit erhalten, sich ganz der Gründungsidee in der Pre-Seed-Phase zu widmen. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Branchen.
Wie wird gefördert?
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten über acht bis zwölf Monate einen monatlich nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.750 Euro. Studierende erhalten monatlich 800 Euro. Weiterhin kann ein Zuschuss von bis zu 200 Euro pro Team für die im Rahmen der
Unternehmensgründung anfallenden Rechtsanwalts-, Notar- oder Gerichtskosten gewährt werden sowie 200 Euro pro Person für eine individuelle steuerliche Beratung. Bei einem besonderen zusätzlichen Finanzierungsbedarf können Sachkosten oder Investitionsmittel mit bis zu 7.500 Euro pro Team bezuschusst werden (u.a. Prototypenentwicklung und Markenaufbau). Neben der finanziellen Förderung profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von Betreuungs- und Coaching-Angeboten der Gründungsunterstützer im Land.
Laufzeit: 2023 - 2027
Weitere Informationen unter:
https://gruendungsstipendium-sh.de/de/foerderung--gruendungsstipendium
oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner.
*Die Angaben sind nur ein Auszug aus allen Bedingungen und sind somit nicht vollständig erläutert. Für ausführliche Informationen folgen Sie bitte dem angegebenen Link oder kontaktieren Sie uns.
Wer wird gefördert?
Gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.
Was wird gefördert?
Im Umweltinnovationsprogramm werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können.
Es werden sowohl Ausgaben für die maschinelle oder sonstige für die Realisierung des Vorhabens notwendige Investitionen, als auch bauliche Maßnahmen die für das Vorhaben
erforderlich sind, gefördert. Ebenso werden Gutachten und Messungen berücksichtigt, sofern sie Voraussetzung für den Nachweis des Erfolges des Vorhabens sind.
Wie wird gefördert?
Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Man erhält einen direkten Investitionszuschuss in folgender Höhe:
- bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen,
- bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie
Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie
Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.
Dieser Investitionszuschuss ist auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR
begrenzt. - Man erhält einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70% der
zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der
KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.
Es können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden.
Weitere Informationen unter:
https://www.umweltinnovationsprogramm.de/foerderinformationen
oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner.
*Die Angaben sind nur ein Auszug aus allen Bedingungen und sind somit nicht vollständig erläutert. Für ausführliche Informationen folgen Sie bitte dem angegebenen Link oder kontaktieren Sie uns.
Schleswig-Holsteinisches Landesprogramm Arbeit 2021 - 2027
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Der Antragsteller/die
Antragstellerin muss in einem Unternehmen oder sonstigen Einrichtung beschäftigt sein. Der Unternehmensbegriff ist weit zu verstehen. Auf die wirtschaftliche Tätigkeit bzw. die Verfolgung eines erwerbswirtschaftlichen Zwecks kommt es dabei nicht an. Entscheidend ist die Arbeitgeberfunktion des Unternehmens bzw. der sonstigen Einrichtung.
Was wird gefördert?
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung gefördert. Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsträger / einer Weiterbildungsträgerin stattfinden, der/die nach DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.), ISO 9001 (Internationale Normierungsorganisation) und/oder AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsordnung Arbeitsförderung) zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) erforderlich.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 Prozent der Seminarkosten sind von dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.
Der Antrag ist online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen.
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.03.2024 und endet spätestens am 31.12.2028
Weitere Informationen unter:
oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner.
*Die Angaben sind nur ein Auszug aus allen Bedingungen und sind somit nicht vollständig erläutert. Für ausführliche Informationen folgen Sie bitte dem angegebenen Link oder kontaktieren Sie uns.
Ansprechpartner
Leitung Fördermittelmanagement
Telefon: +49 481 123 703-13
Mobil: +49 178 535 96 28
E-Mail: martin.eckhardregion-heidede
Für den Bereich Fördermittelmanagement und -beratung in Kooperation der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg
Fördermittelmanagement
Telefon: +49 481 123 703-19
E-Mail: esther.beegregion-heidede
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