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Kommunale Wärmeplanung

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage für die Erstellung kommunaler Wärmepläne bilden das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz des Bundes - WPG) und das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein – EWKG). 

Gemäß EWKG vom 07.03.2017, in der Fassung der letzten Änderung vom 02.12.2021, ist die Stadt Heide als Mittelzentrum zur Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplanes bis Ende 2024 sowie zur Fortschreibung desselben verpflichtet (vgl. § 7 (2) + (6) EWKG). 

Für die Gemeinden des Amtes Kirchspielslandgemeinde Heider Umland gilt die Verpflichtung zur Aufstellung bis zum 30.06.2028. Mit der gemeinsamen Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung für die Region Heide haben die Stadt Heide und die Gemeinden des Amtes die Verpflichtung zur erstmaligen Aufstellung und Beschluss der Planung erfüllt.

Ziel und Inhalt der kommunalen Wärmeplanung

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, den für die Gemeinde vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen, verlässlichen und bezahlbaren Wärmeversorgung zu ermitteln. Durch die Analyse von Bebauungsstrukturen, vorhandener Infrastruktur und aktuellen Energiebedarfen werden Strategien entwickelt, um potentielle Flächen und Netzstrukturen zur Wärme- und Kälteerzeugung mit Erneuerbaren Energien zu identifizieren, Wärmepotentiale zu ermitteln und folglich die abgeleiteten erforderlichen Wärmeinfrastrukturmaßnahmen umzusetzen.

Die kommunale Wärmeplanung ist somit ein wichtiges Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung und soll bei planerischen und baulichen Aktivitäten berücksichtigt werden. Sie setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Leistungsinhalten zusammen:

• Bestandsanalyse
• Prognose zukünftiger Wärmebedarfe
• Potenzialanalyse
• Räumliches Konzept
• Maßnahmenkatalog
• Monitoring

Anfang 2024 wurde das Kieler Planungsbüro IPP ESN Power Engineering GmbH zusammen mit dem Freiburger Büro greenventory GmbH mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Region Heide beauftragt.

Rechtliche Auswirkungen der Beschlussfassung der kommunalen Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument mit informatorischem Charakter (vgl. § 3 (1) Nr. 20 WPG). Sie hat keine unmittelbare rechtliche Bindungs- und Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten (vgl. § 23 (4) WPG). Als übergeordnetes, räumliches, die gesamte Region Heide umfassendes Konzept stellt sie dar, wo sich aufgrund der vorhandenen Bedarfe und Potenziale welche Art der klimaneutralen Wärmeversorgung anbietet.

Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung

Es werden Gebiete infiziert, die sich nach Stand der Planung grundsätzlich für die Errichtung bzw. den Ausbau eines Wärmenetzes eigenen und als so genannte Eignungsgebiete ausgewiesen. Alle Gebiete, die nicht als Eignungsgebiet ausgewiesen sind, eignen sich somit zum Stand der Planung nicht für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung und wären bis zum Jahr 2040 durch Einzellösungen der Gebäudeeigentümer klimaneutral mit Wärme zu versorgen. 

Die Eignungsgebiete können unter folgendem Link eingesehen werden:

Link zum WebGIS mit eingeschaltetem Layer „Eignungsgebiete“

Der Bericht zur Planung kann hier abgerufen werden:

Download des Endberichts Kommunale Wärmeplanung Region Heide